Sie interessieren sich für eine Photovoltaikanlage? Kein Problem, wir beraten Sie gerne.
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Landshauptstadt München
Mit dem neuen Förderprogramm Energieeinsparung der Landeshauptstadt München soll der Ausbau von Photovoltaikanlagen sowie die passenden Stromspeicher speziell gefördert werden. Das Programm zielt darauf ab, einen Beitrag zur Energiewende und dem Klimawandel zu leisten. Dies soll insbesondere über die Eigenstromerzeugung und die Erhöhung des Eigenverbrauchs erzielt werden.
Im Förderprogramm Energieeinsparung wird die Photovoltaikanlagen sowie die Stromspeicher gefördert, diese können aber getrennt voneinander beantragt werden. Bei beiden Anträgen gilt, dass mit den Maßnahmen nicht begonnen werden darf, bevor eine Bewilligung des Antrages vorliegt.
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Die Neuinstallation einer Photovoltaikanlage in München kann wie folgt durch das Förderprogramm gefördert werden:
Die Obergrenze der Förderung der Anlage liebt bei 30 kWp. Die Anlage darf größer gebaut werden, aber nur die ersten 30 kWp sind förderfähig.
Mieterstromkonzepte sowie Gebäude mit Denkmalschutz werden mit einer Pauschale in Höhe von 3.000 € Bonuszuschlag gefördert werden.
Die Module müssen den nationalen und internationalen Normen entsprechen, diese werden durch eine anerkannte Prüfungsstelle geprüft.
Die fachgerechte Installation sowie Inbetriebnahme muss durch einen Fachbetrieb durchgeführt werden.
Die vom Netzbetreiber vorgegebenen Anschlussbedingungen und VDE-Richtlinien sind einzuhalten.
Bereits gebrauchte Anlagen oder Anlagen auf Freiflächen können nicht gefördert werden.
Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
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Um den Eigenverbrauch zu erhöhen, wird ein Lithium-Ionen-Speicher benötigt und wird wie folgt gefördert:
Die Obergrenze der Förderung liegt bei maximal 15.000 € und je Photovoltaik-Anlage kann nur ein Speichersystem gefördert werden.
Der Batteriespeicher muss eine Notstromfunktion besitzen.
Es wird eine fachgerechte und sichere Inbetriebnahme durch den Fachbetrieb vorausgesetzt und muss nachgewiesen werden.
Die TAB- sowie VDE-Richtlinien und alle weiteren Normen müssen eingehalten werden.
Lithium-Mangan-Kobalt-Oxid-Batterien sowie Bleibatterien sind nicht förderfähig.
Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
Förderung Photovoltaikanlage |
Förderung Stromspeicher |
Anlage Notstromfunktion |
Förderung gesamt |
|
---|---|---|---|---|
Größe der Photovoltaikanlage | ||||
4 kWp Leistung 5,85 kWh Stromspeicher |
800 € | 1.755 € | 500 € | 3.055 € |
6 kWp Leistung 10 kWh Stromspeicher |
1.200 € | 3.000 € | 500 € | 4.700 € |
10 kWp Leistung 16,2 kWh Stromspeicher |
2.000 € | 4.860 € | 500 € | 7.360 € |
15 kWp Leistung 17,6 kWh Stromspeicher |
2.500 € | 5.265 € | 500 € | 8.265 € |
20 kWp Leistung 26 kWh Stromspeicher |
3.000 € | 7.800 € | 500 € | 11.300 € |
30 kWp Leistung 35 kWh Stromspeicher |
4.000 € | 10.500 € | 500 € | 15.000 € |
Bei der Antragsstellung der Fördermittel müssen wichtige Voraussetzungen im Rahmen der Förderrichtlinien berücksichtigt werden. Hierbei gilt es zu prüfen, welche Förderprogramme für Photovoltaik-Anlagen mit Stromspeicher in München miteinander kombinierbar sind und welche Systemkomponenten sich ideal für den individuellen Einsatz eignen.
Persönliche Bedürfnisse als auch örtliche Gegebenheiten sowie wichtige Kenngrößen und technische Eigenschaften müssen im Vorfeld unbedingt aufeinander abgestimmt werden. Parameter wie die Lebensdauer, Garantien, Erträge sowie das Serviceangebot der Hersteller spielen dabei eine entscheidende Rolle. Darüber hinaus ist es wichtig, die Unterschiede der einzelnen Funktionen ideal auf das geplante Vorhaben abzustimmen. Wichtige Funktionen, wie Smart-Charge (Intelligentes Laden), Wetterprognosen, Hausautomation und die flexible Einbindung von in Zukunft geplanten Verbrauchern, wie beispielsweise die Ladung eines Hybrid- oder E-Autos mit einer intelligenten Ladestation/ Wallbox oder die Einbindung eines Heizsystems, sollten für die ganzheitliche Planung einer PV Anlage zwingend berücksichtigt werden.