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Das Wort „Energiewende“ bezeichnet im politischen Kontext für deutsche Konsumenten den Übergang von fossiler und nuklearer Energiegewinnung hin zu ausschließlich erneuerbaren Energien.
Die Wurzel des Begriffs Energiewende reicht bis auf die Umwelt- und Anti-Atomkraftbewegung der 1970er Jahre zurück. Das Schlagwort „Energiewende“ wurde erstmals zu Beginn der 1980er Jahre durch eine Buchveröffentlichung des Ökoinstituts genannt, in welchem ein Leben mit alternativer Energiegewinnung thematisiert wird.
Die schwarz-gelbe Regierungskoalition rief in den 1980er Jahren als Reaktion auf das Tschernobyl-Unglück das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ins Leben. Die ersten beauftragten Studien befassten sich mit den Szenarien eines vollständigen Atomausstieges. Daraus ging hervor, dass ein Ausstieg technisch, ökologisch sowie wirtschaftlich realistisch und unbedenklich sei.
Mit dem Einzug der Grünen in den Bundestag 1983 forderten sie den sofortigen Atomausstieg. In den Folgejahren, bis zum Ende der CDU Regierungszeit unter Helmut Kohl, verlangsamte sich die Bewegung markant. Erst mit dem Regierungswechsel zur Koalition zwischen den Grünen und der SPD nahm die Debatte wieder Fahrt auf. Der Koalitionsvertrag beinhaltete unter anderem die Einführung der Ökosteuer, die bessere Förderung erneuerbarer Energien und den gesetzlich vereinbarten Atomausstieg, der ab 2001 rechtskräftig wurde.
Bis Ende 2022 bestand die Energiegewinnung in Deutschland noch teilweise aus Atomenergie, und bis Ende 2038 (laut aktuellem Planungsstand) wird sie immer noch teilweise auf fossilen Brennstoffen basieren. Die alternative Energiegewinnung besteht aus Wind- und Wasserkraft, Solarenergie, Geothermie und Biomasse. Der Begriff Energiewende symbolisiert diesen bedeutenden Wandel, wobei das Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG, als richtungsweisendes Instrument für die effektive Transition dient.
Laut der letzten Messung von Ende 2020 stammen bereits 46,2 % der in Deutschland erzeugten Energie aus erneuerbaren Quellen. Den größten Anteil bildet hierbei die Windenergie, gefolgt von der Photovoltaik. Bis 2030 will die Bundesregierung eine Steigerung der erneuerbaren Energiegewinnung auf bis zu 65 % und bis 2050 auf 80 % erreichen.
Dazu wurde das EEG ins Leben gerufen und 2021 aktualisiert, um die Länder in die Verantwortung zu nehmen und den Ausbau noch schneller vorantreiben zu können. Um das konsequente Voranschreiten zu gewährleisten, müssen die Länder einmal jährlich Bericht erstatten und ihre erbrachten Leistungen präsentieren. Bei der Energiewende spricht man aber eben nicht nur alleine von der reinen Gewinnung der Energie, wie zum Beispiel Sonnenenergie durch Photovoltaik. Sie beinhaltet auch die Nutzung von Energieeinsparpotentialen in Wirtschaft und Gesellschaft. Es ist nämlich genauso wichtig die vorhandenen Tätigkeitsfelder und Handlungen zu ändern, um den CO2 Anteil in der Luft zu reduzieren.
Ein zentraler Faktor ist beispielsweise der Ersatz von Verbrennungsmotoren durch alternative, umweltfreundliche Antriebe im Individualverkehr sowie im öffentlichen Verkehr – besonders im Luftverkehr und im Verkehr auf Wasserstraßen.
Einen weiteren Faktor stellt die Immobilienwirtschaft dar. Eigentümer sollen dabei unterstützt werden ihre Gebäude energiesparend zu sanieren, wie zum Beispiel durch bessere Dämmstoffe und vor allem durch direkte Energiegewinnung mit Photovoltaikanlagen auf den Dächern.
Auch bei Neubauten erhöht die EnEV (Energieeinsparverordnung) die Maßnahmen für bessere Energiestandards. Für eine sukzessive Nachverdichtung von PV-Anlagen auf den Dächern von Neubauten, aber auch sanierungsbedürftigen Altbauten, arbeiten Bund und vor allem Länder gerade an Novellierungen, die das Anbringen von PV-Anlagen auf den Dächern zum Standard machen sollen.
Überarbeitete und neu angepasste Meilensteine zur Reduzierung von CO2-Emissionen und Treibhausgasen sowie das Ziel, bundesweit klimaneutral zu werden, wurden bereits bekannt gegeben. Das geht aus dem Kern des Referenzentwurfes aus dem Bundesumweltministeriums für eine Novelle des Klimaschutzgesetzes hervor. Bis 2030 will man nun die CO2 Emission anstatt um 55 % um bereits 65 % reduziert haben. Zehn Jahre später soll die Treibhausminderung dann bereits bei 88 % liegen.
Die Bundesregierung hat nun auch, so wie von Hamburg Ende 2020 vorgemacht, das ursprüngliche Ziel bis 2050 klimaneutral zu sein um 5 Jahre vorgezogen, auf 2045. Das zugegebenermaßen sehr optimistische Ziel kann allerdings nur dann erreicht werden, wenn Bund und Länder sehr eng zusammenarbeiten.
Verfasst von: Dr. B. Malakouti am 2. Juli 2021