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Seit dem 22. Juni 2023 wird in Sachsen die Anschaffung von Balkonkraftwerken gefördert. Wie bei den meisten Photovoltaik-Förderungen gilt auch hier: alle Kraftwerke, die vor dem Stichtag gekauft wurden, sind leider von der Förderung ohne Ausnahme ausgeschlossen. Die Beantragung der Förderung erfolgt nach Abschluss des Vorhabens (Kauf und Installation).
Insgesamt hat das Bundesland 6,5 Millionen Euro für die Förderung von Balkonkraftwerken zur Verfügung gestellt und je Einheit werden 300 Euro Festbetrag ausgeschüttet. Das Mini-Kraftwerk muss eine Mindestpower von 300 Wp Modulleistung aufweisen, neu sein und je antragstellende Privatperson ist nur eine Förderung möglich. Die Eintragung ins Marktstammdatenregister ist ebenfalls nachzuweisen.
Mit dem Solarpaket I hat die Bundesregierung eine Leistungserweiterung für Balkon-PV-Anlagen inkl. Bürokratieabbau auf den Weg gebracht. Das wird diesem Produktbereich im nächsten Jahr einen großen Schub verleihen.
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Verfasst von: Nila Korolevych am 30. August 2023