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Die KFW Förderung 442 der dezentralen Energieversorgung durch Photovoltaik im Zusammenschluss mit Elektromobilität

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E-AUTOFöRDERUNGKFW


Über Nacht hat sich der Reiz ein Elektroauto anzuschaffen enorm gesteigert, da die neue KFW-Förderung 442 ab 26.09.2023 für Elektrowägen in Kombinationen mit einer PV-Anlage, Speichersystem sowie Ladestation durch die Bankengruppe greifen wird. Die Förderhöhe für Endverbraucher im privaten Sektor liegt bei einer Höhe von bis zu 10.200 € pro gekauftem Gesamtpaket.

Die Synergie zwischen Photovoltaik und dem Aufbau der deutschlandweiten Ladeinfrastruktur für Elektromobilität bilden den Schlüssel zur Gestaltung einer nachhaltigen und zukunftsorientieren Nutzung der Ressourcen im Bereich erneuerbarer Energie. Es geht nicht nur um die individuelle Mobilität des Endverbrauchers, sondern auch um die Zukunft des Planeten sowie den wirtschaftlichen Gegebenheiten für ein neues Jahrhundert.

 

Wichtiges in Kürze zur KfW 442-Förderung:

Die KfW-Förderung 442 ist ein wichtiger Schritt, um den Ausbau der nicht öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur für Elektromobilität voranzutreiben. Sie ermöglicht es Privatpersonen, finanzielle Unterstützung für den Kauf und die Installation von fabrikneuen PV-Anlagen, Speicher, sowie Ladestationen durch Fachunternehmen zu erhalten. Die klare Voraussetzung ist für den Käufer, dass bereits ein Elektrofahrzeug einer im Haushalt zugehörigen Person betrieben wird oder ein neues rein elektrisch betriebenes Auto vor Beantragung der Förderung bestellt wird (offizieller Leasingvertrag). Dies entspricht dem definierten Förderbestandteil des Gesamtpakets aus drei Komponenten (PV-Anlage mit Speicher und Ladestation für das vorhandene Elektrofahrzeug). Die Voraussetzungen für die Bewilligung der Förderung beinhaltet hierbei noch weitaus mehr wichtige Punkte. Beispielsweise muss darauf geachtet werden, dass die Ladestation mit mindestens 11 Kilowatt pro Ladepunkt versorgt wird und diese fest mit dem Wechselstromnetz verbunden ist (Gleichstrom ist nicht förderfähig). Auch ist es erforderlich, dass der Leasingvertrag des Elektroautos mindestens eine Laufzeit von 12 Monaten vorzuweisen hat. Das Gesamtsystem muss mindestens sechs Jahren ab Inbetriebnahme genutzt werden. Beispiel: Inbetriebnahme 03/2024 – Nutzung bis 03/2030

Antragstellende haben darauf zu achten, dass Ferienwohnungen, neu erichtete Wohngebäude vor Einzug, Objekte aus reiner Vermietung sowie WEG´s nicht gefördert werden. Zudem greift die Förderung nur einmalig auf das gleiche Produkt.

Nach erfolgreicher Beantragung und Bewilligung der Förderung wird der individuelle Gesamtbetrag des zu fördernden Pakets auf das Konto des Beantragenden durch die KFW Bankengruppe ausgezahlt.

Konkrete Auflistung des Förderbestandteils 

  • Photovoltaikanlage mit mindestens 5 kWp Spitzenleistung 600 Euro pro kWp Spitzenleistung (abgerundet auf ganze kWp), maximal 6.000 Euro
  • Solarstromspeicher mit mindestens 5 kWh Speicherkapazität Solarstromspeicher 250 Euro pro kWh Speicherkapazität (abgerundet auf ganze kWh), maximal 3.000 Euro
  • Nicht öffentlich zugängliche Ladestation mit mindestens 11 kW Ladestation 600 Euro pauschal

Zusätzlicher Innovationsbonus: bidirektionales Laden 600 Euro pauschal

Achtung: Bidirektionales Laden, auch als Vehicle-to-Grid (V2G) bezeichnet, ermöglicht es Elektrofahrzeugen nicht nur, Energie aus dem Netz zu beziehen, sondern auch, sie zurück ins Netz zu speisen. Diese Art von Laden ist mit gewissen Nachteilen verbunden. Die Kosten sind rund 6-fach so hoch, wie bei einer normalen Ladestation. Das häufige Entladen und Laden der Batterie eines Elektrofahrzeugs im V2G-Betrieb kann den Verschleiß der Batterie beschleunigen und die Lebensdauer verkürzen. Zuletzt ist es nicht garantiert, dass das Fahrzeug bei Benutzung am nächsten Morgen die maximale Reichweite zur Verfügung steht, da die überschüssige Energie aus Elektrofahrzeugen in das Netz eingespeist werden.

 

Antrag der Förderung

Das konkrete Vorgehen der Förderbeantragung und deren Abhängigkeiten können aus den offiziellen Unterlagen der KfW Förderbank entnommen werden. Das Unternehmen Professional Energy Consulting bietet für seine Kunden eine Komplettlösung inkl. Beantragung aller Förderungen an. Das Unternehmen verfügt über mehr als 11 Jahre Erfahrung im Bereich Photovoltaik und hat bereits über 5000 Kunden erfolgreich beraten und in deren Projekten begleitet. Eine professionelle Beratung und Planung vor Ort gilt bei PEC als Standard. Außerdem ist das Personal explizit auf die Beantragung von Förderanträge geschult und verfügt über die notwendige Kompetenz in diesem Bereich. Eine absolute Besonderheit ist zudem die Absicherung des eigens entwickeltem PEC-Komplettschutzes durch PV-Secure in Kooperation mit dem Versicherungshalter Allianz.

Der Endverbraucher erhält schnellstmöglich eine Umsetzung aus einer Hand: die vollumfängliche Beratung, die Lieferung aller Komponenten durch das hauseigene Lager, die fachmännische Installation sowie das Dokumentenmanagement von PEC. Nach Erhalt des Förderbescheids durch die KFW kann der Verbau des Gesamtanlagensystems durch PEC begonnen werden. Die Planung erfolgt problemlos im Vorfeld und beschleunigt den Prozess.

 

Fazit

Die Förderung der Ladeinfrastruktur in Verbindung mit Photovoltaik durch die KfW 442 ist eine wegweisende Maßnahme, um Elektromobilität noch attraktiver und nachhaltiger zu gestalten. Sie trägt zur Energiewende bei und fördert die Entwicklung einer zukunftsfähigen, umweltfreundlichen Verkehrslösung in Deutschland.

*dies ist eine Zusammenfassung/Auszug von PEC, die gesamten Förderregularien erhalten Sie unter folgendem Link. PEC unterstützt professionell durch geschultes Personal und langjährige Erfahrung seine Kunden bei der Beantragung der möglichen Förderung der KFW.


Verfasst von: Stephan Riedl am 25. September 2023

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