Im Rahmen des EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) wird für die Einspeisung von Solarstrom ins öffentliche Stromnetz eine 20-jährige Einspeisevergütung festgelegt. Dabei wird nach Zeitpunkt der Inbetriebnahme, Größe der Anlage (je kleiner, desto mehr) sowie nach Typ (Freifläche oder Gebäude) unterschieden.