PEC Professional Energy Consulting

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Ist eine 11kW Wallbox genehmigungspflichtig?

Gemäß der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV https://www.gesetze-im-internet.de/nav/__19.html) sind Ladeeinrichtungen z. B. Wallboxen mit einer Leistung von bis zu 11 kW lediglich anmeldepflichtig. Das bedeutet, Sie müssen die Installation beim Netzbetreiber melden. Die Anmeldung ist notwendig, um die Netzstabilität sicherzustellen und sicherzustellen, dass das Stromnetz für die zusätzliche Last ausgelegt ist. Genehmigungspflichtig sind Wallboxen erst ab einer Leistung von über 11 kW. In diesem Fall muss der Netzbetreiber die Installation genehmigen, bevor die Wallbox in Betrieb genommen werden darf. 

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