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Förderung//Geld sparen//Wärmepumpe

Wärmepumpe Förderung 2026: Zuschüsse, Boni und Antrag

Neue Förderregeln ab 21.07.2026: Erfahre, welche Zuschüsse Hausbesitzer jetzt erhalten und worauf du achten musst.

Wärmepumpe Förderung 2026: Zuschüsse, Boni und Antrag

Aktualisiert am 05. August 2026 //
Lesezeit: ca. 7 Minuten

Wärmepumpe Förderung 2026: Zuschüsse, Boni und Antrag

Neue Förderregeln ab 21.07.2026: Erfahre, welche Zuschüsse Hausbesitzer jetzt erhalten und worauf du achten musst.

Die Wärmepumpe Förderung besteht aus mehreren Bausteinen, die sich addieren — und genau deshalb kursieren so viele verschiedene Prozentzahlen. Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Sätze: Die Grundförderung ist geblieben, der Bonus für den schnellen Heizungstausch ist kleiner geworden, der Einkommensbonus feiner gestaffelt. Hier stehen die aktuellen Informationen, die Reihenfolge des Antrags und der Betrag, der am Ende wirklich ankommt.

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Kurzantwort


Die Heizungsförderung für eine Wärmepumpe liegt bei 30 % Grundförderung, dazu kommen bis zu 16 % Klimageschwindigkeitsbonus und bis zu 40 % Einkommensbonus. Gedeckelt wird die Summe bei 70 % der förderfähigen Kosten, und die liegen für die erste Wohneinheit bei 28.000 €.

Wie hoch ist die Wärmepumpe Förderung 2026?

Die Förderung setzt sich aus drei Bausteinen zusammen: 30 % Grundförderung für jede förderfähige Wärmepumpe, 16 % Klimageschwindigkeitsbonus für den Austausch einer alten Heizung und 10 bis 40 % Einkommensbonus für selbstnutzende Eigentümer. Die Boni sind kombinierbar, die Summe ist gedeckelt. Abgewickelt wird alles über den KfW-Zuschuss 458.

Baustein Höhe Wer ihn bekommt
Grundförderung 30 % jede förderfähige Wärmepumpe im Bestandsgebäude
Klimageschwindigkeitsbonus 16 % Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder Gasetagenheizung; Gas- und Biomasseheizungen ab 20 Jahren
Einkommensbonus 40 / 30 / 10 % selbstnutzende Eigentümer bis 30.000 € / 40.000 € / 50.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen
Deckel 70 % mehr als 70 % der förderfähigen Kosten zahlt der Staat je Wohneinheit nicht aus

Wärmepumpenförderung 2026

Rechnerisch käme ein Haushalt im untersten Einkommensband auf 86 % — der Deckel schneidet das ab. Wer eine 20 Jahre alte Gasheizung ersetzt und über der Einkommensgrenze liegt, landet bei 46 %. Das ist der Normalfall, mit dem die meisten Angebote kalkuliert werden.

Wer bekommt den Klimageschwindigkeitsbonus — und wie lange noch?

Den Bonus von 16 % erhält, wer eine noch funktionierende Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder Gasetagenheizung austauscht; bei Gas- und Biomasseheizungen muss die Anlage mindestens 20 Jahre alt sein. Er sinkt erstmals am 1. Februar 2027 und danach halbjährlich um vier Prozentpunkte. Am 1. August 2028 läuft er aus.

Das ist der Punkt, an dem aus einer Förderfrage eine Terminfrage wird: Zwischen Auftrag und fertiger Anlage liegen bei uns 4 bis 6 Wochen, aber maßgeblich ist das Datum der Zusage, nicht das der Montage. Wer den heutigen Satz sichern will, muss den Antrag vor dem Stichtag durch haben — nicht die Wärmepumpe.

Wie funktioniert der Einkommensbonus?

Der Einkommensbonus richtet sich nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen im Durchschnitt der letzten beiden Jahre und ist seit Juli 2026 dreistufig: 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 €. Für jedes unterhaltsberechtigte Kind erhöht sich die Grenze um 10.000 €. Voraussetzung ist, dass du selbst in dem Haus wohnst.

Nachgewiesen wird das über die Einkommensteuerbescheide. Liegen sie zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht vor, akzeptiert die KfW ersatzweise andere Nachweise — der Bonus fällt also nicht deshalb weg, weil das Finanzamt langsam ist. Vermietete Objekte bekommen Grundförderung und Klimageschwindigkeitsbonus, aber keinen Einkommensbonus.

Welche Kosten sind förderfähig — und was kommt maximal an?

Förderfähig sind bis zu 28.000 € für die erste Wohneinheit, für die Wohneinheiten zwei bis sechs je 15.000 € und ab der siebten je 8.000 €. Bei 70 % Fördersatz sind das maximal 19.600 € Zuschuss für ein Einfamilienhaus. Ab dem 1. Februar 2027 sinkt auch dieser Kostendeckel halbjährlich.

In die förderfähigen Kosten zählt nicht nur das Gerät: Auch Demontage der alten Heizung, Pufferspeicher, Anpassung der Heizflächen, Elektroarbeiten sowie Fachplanung und Baubegleitung gehören dazu. Bei uns beginnt eine Wärmepumpe bei 12.000 € — was davon in deinem Fall förderfähig ist, steht im Angebot, nicht in einer Faustformel.

KfW Förderportal für Wärmepumpen Förderung

Wie läuft die Antragstellung bei der KfW ab?

Die Reihenfolge ist bindend und die häufigste Fehlerquelle: Zuerst braucht es einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung, dann eine Bestätigung zum Antrag (BzA) vom Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Experten — erst danach wird der Zuschuss im KfW-Zuschussportal beantragt. Ein Antrag ohne Vertrag ist nicht möglich.

  1. Angebot und Vertrag — mit der Klausel, dass der Vertrag nur bei bewilligter Förderung wirksam wird oder bei Ablehnung entfällt. Genau dafür ist die Bedingung da.
  2. Bestätigung zum Antrag (BzA) — das Fachunternehmen oder ein Energieeffizienz-Experte erstellt sie; sie enthält die technischen Daten der geplanten Anlage.
  3. Antrag im Zuschussportal — Identifizierung, BzA-Nummer, Einkommensnachweise für den Bonus.
  4. Zusage abwarten, dann bauen — ab Zusage hast du 36 Monate Zeit, das Vorhaben abzuschließen.
  5. Nachweis einreichen — Rechnungen und Fachunternehmererklärung nach der Inbetriebnahme.

Die Netzanmeldung und die Kommunikation mit dem Netzbetreiber übernehmen wir; dafür gibt es bei uns eine eigene Netzabteilung.

Wie lange dauert die Bearbeitung und die Auszahlung?

Die Zusage kommt bei vollständigen Angaben in der Regel kurzfristig, weil das Zuschussportal automatisiert prüft. Länger dauert der zweite Schritt: Nach dem Einreichen der Nachweise prüft die KfW die Rechnungen und zahlt den Zuschuss dann zur Mitte oder zum Ende eines Monats aufs Konto aus.

Praktisch heißt das: Das Geld kommt nach der Rechnung, nicht vorher. Die Zwischenfinanzierung musst du einplanen — bei uns immerhin ohne Anzahlung und ohne Vorkasse, und für den Rest gibt es die KfW-Ergänzungskredite 358 und 359.

Welche Wärmepumpen werden nicht gefördert?

Gefördert werden nur Anlagen, die die technischen Mindestanforderungen der Bundesförderung erfüllen und in einem Bestandsgebäude eine bestehende Heizung ersetzen. Nicht gefördert werden Neubauten, reine Klimageräte ohne Heizfunktion und Geräte, die nicht auf der Liste der förderfähigen Anlagen stehen. Auch der Kühlbetrieb allein ist kein Fördergrund.

Welche Förderungen eine Wärmepumpe im Einzelfall bekommt, entscheidet sich damit am Gebäude und an der ersetzten Heizung, nicht am Gerät allein. Zuschüsse für Wärmepumpen im Neubau vergibt die KfW über dieses Programm nicht — dafür gibt es eigene Neubauprogramme.

Wir bauen ausschließlich Luft-Wasser-Wärmepumpen — Panasonic Aquarea K- und L-Series sowie Buderus WLW186i, alle förderfähig. Sole- und Wasser-Wärmepumpen gehören nicht zu unserem Angebot, obwohl sie ebenfalls gefördert würden.

Wärmepumpen Installation

Wärmepumpe von der Steuer absetzen — wann lohnt das?

Alternativ zur Förderung erlaubt § 35c EStG, 20 % der Kosten über drei Jahre von der Steuerschuld abzuziehen: maximal 40.000 € je Objekt, verteilt auf 7, 7 und 6 Prozent. Beides zusammen für dieselbe Maßnahme geht nicht — wer den KfW-Zuschuss nimmt, kann die Steuerermäßigung dafür nicht mehr geltend machen.

Für die meisten Eigentümer ist der Zuschuss die bessere Wahl, weil 46 bis 70 % deutlich über 20 % liegen. Interessant wird die Steuervariante dort, wo der Zuschuss ausscheidet: bei vermieteten Einheiten ohne Einkommensbonus, bei Maßnahmen außerhalb der Anlagenliste oder wenn der Vertrag längst ohne Förderbedingung unterschrieben wurde.

Wie sieht das in der Praxis aus?

Der Verdacht, dass am Ende die Förderquote optimiert wird und nicht das Haus, ist berechtigt — er beschreibt genau die Verkaufsmasche, von der wir uns absetzen. Deshalb steht bei uns die Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 auf Basis eines LiDAR-Scans am Anfang, nicht die Förderrechnung. Erst wenn die Auslegung steht, ist klar, welche Zuschüsse für Wärmepumpe und Umfeldmaßnahmen überhaupt greifen.

Beispiel: [CLIENT: echtes Referenzprojekt aus dem Einzugsgebiet + Foto + Ergebnis (alte Heizung, Baujahr, Anlagengröße, bewilligter Fördersatz, ausgezahlter Zuschuss).]

Auf was wartest du?

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Good to know

Unsere FAQ

Ja, aber ohne Einkommensbonus. Grundförderung und Klimageschwindigkeitsbonus gelten unabhängig von der Selbstnutzung; der Einkommensbonus setzt voraus, dass du selbst in der Wohneinheit wohnst.

Nicht für dieselbe Maßnahme. Entweder KfW-Zuschuss oder die Steuerermäßigung nach § 35c EStG mit 20 % über drei Jahre. Unterschiedliche Maßnahmen dürfen unterschiedlich gefördert werden.

Nein, umgekehrt. Für den Antrag muss bereits ein Liefer- oder Leistungsvertrag vorliegen, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthält. Zusätzlich braucht es vorher eine Bestätigung zum Antrag vom Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Experten.

Der Bund bietet attraktive Förderungen an, die eine Investition in eine Wärmepumpe für Eigenheimbesitzer sehr spannend machen. Aktuell (Stand 21.07.2026) gibt es 30 % Basisförderung für alle sowie 16 % Klimageschwindigkeitsbonus, wenn man seine alte Öl- bzw. Gasheizung (älter als 20 Jahre) gegen eine moderne Wärmepumpe tauscht. Zusätzlich winken noch ein einkommensabhängiger Bonus für selbstnutzende Eigentümer bis 30.000 € = 40% / 40.000 € =30 % / 50.000 € = 10 % zu versteuerndem Haushaltseinkommen. Dazu kommt ein Familienzuschlag. Sofern ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt, reduziert sich das anzusetzende Einkommen einmalig um 10.000 €. Der bisherige Effiziensbonus enfällt. Ein natürliches Kältemittel wird zur Pflicht. Der Höchstfördersatz liegt bei 80 %

Die Auszahlung erfolgt erst nach Einreichen der Nachweise und Prüfung durch die KfW, in der Regel zur Mitte oder zum Ende eines Monats. Ab Zusage bleiben 36 Monate Zeit, das Vorhaben umzusetzen.

Die Grundförderung läuft weiter, der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um vier Prozentpunkte und endet am 1. August 2028. Auch der Kostendeckel von 28.000 € sinkt ab Februar 2027 schrittweise.