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Was ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG)?

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GEG


Das Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, geht aus den Europäischen Gebäuderichtlinien hervor, setzt dessen Vorgaben um und führt bestehende deutsche Energienormen zusammen.

Das gesamte Gesetz umfasst insgesamt 10 Artikel mit etlichen Paragraphen, Abschnitten und weiteren Untergliederungen. Für zukünftige Bauprojekte, sei es Bestandssanierungen oder Neubauten von Wohn- und Nichtwohngebäuden, werden Architekten und Ingenieure diese Vorgaben bei der Planung von Gebäuden berücksichtigen müssen. Dies bedeutet nicht nur weiteren Planungsaufwand, sondern vermutlich auch veränderte Baukosten. Zusätzliche Förderungen sind vermutlich jedoch nicht ausgeschlossen.

Hamburg

Artikel 1, Gesetz zur Einspeisung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien

Zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (GEG) ist ein seit dem 1. November 2020 in Kraft getretenes Bundesgesetz in der Rechtsmaterie Baurecht, Umweltrecht und Wirtschaftsverwaltungsrecht.

Es löst die zuvor geltenden Gesetze das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), ab bzw. führt diese zusammen. An Gebäuden werden bauliche und anlagentechnische Anforderungen gestellt, es fördert aber vor allem die Nutzung erneuerbarer Energien. Ein wichtiger Meilenstein um Klimaneutral zu werden!

Warum gibt es dieses Gesetz und welche Ziele hat es?

Das Gebäudeenergiegesetz dient der Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden.

Ebenso steht das Gesetz federführend für Novellierungen weiterer bereits bestehender Gesetze und soll diese vereinheitlichen und zusammenfassen.

Das GEG hat den Anspruch, die energetische Qualität deines Gebäudes zu verbessern, Energieausweise zu erstellen und zu verwenden sowie den Einsatz von erneuerbaren Energien an deinen Gebäuden zu fördern und zu realisieren.

Du fragst dich natürlich, ob jetzt wieder alles teurer wird.

Nach dem Bundesministerium des Innern für Bau und Heimat heisst es, dass weitere Steigerungen der Bau- und Wohnkosten vermieden werden sollen.

Um dem Klimaschutzprogramm 2030 gerecht zu werden, wurde in der GEG eine Klausel zur Überprüfung der energetischen Anforderungen an Neu- und Bestandsgebäuden in 2023 aufgenommen. Zu den wesentlich wichtigen Neuerungen, die für dich als Eigentümer und Bauherr relevant sein könnten, gehören die direkt über die GEG geregelten Primärenergiefaktoren bei der Berechnung des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs.

Welche Rolle spielt die PV-Anlage bei dem Gebäudeenergiegesetz?

Unter §23, Anrechnung von Strom aus erneuerbarer Energien, heißt es, dass der Strom, der z.B. aus PV-Anlagen gewonnen wird, bei der Ermittlung des Primärenergiebedarfs direkt zum Abzug gebracht wird, sofern die Anlage im direkten Kontakt zu deinem Gebäude Strom entwickelt und im gleichen Gebäude verbraucht wird.

§36, Strom erneuerbarer Energien im Neubau

Bei Gebäuden ab einer Grundfläche von 50m2, die beheizt und/oder gekühlt werden, bedarf es verbindliche Mindestanteile erneuerbarer Energien an Wärme- und Kälteenergiebedarf. Die Anforderung von 15% Strom aus erneuerbaren Energien gilt bei Wohngebäuden als erfüllt, wenn die Nennleistung der PV Anlage mindestens das 0,3-fache der Gebäudenutzfläche, geteilt durch die Anzahl der beheizten oder gekühlten Geschosse, gewährleistet wird.


Verfasst von: Benjamin Hunold am 12. September 2021

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