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Noch gibt es keine Solarpflicht, doch die PV-Anlage auf den Dächern in unserem Land ist schon längst ein normales Bild für uns geworden. Besonders häufig fällt sie auf, wenn wir an Wochenenden übers Land fahren. Gerade die riesigen Dachflächen landwirtschaftlicher Betrieben werden für große Photovoltaikanlagen genutzt und auch auf ländlichen Wohngebäuden gehören Solaranlagen zum alltäglichen Bild. Denn hier hat der Nachbar schon längst nachgerechnet und festgestellt: Solaranlagen lohnen sich tatsächlich auch für den eigenen Geldbeutel und bilden nicht nur einen wichtigen Baustein in der Energiewende.
Anders dagegen sieht es in unseren großen Städten aus. Hier gibt es noch viel ungenutztes Potenzial und viele ungenutzte Flächen. Nach neuesten Bekanntmachungen will die Bundesregierung daher eine Solarpflicht auf unseren Dächern einführen. Hierbei geht es in erster Linie um Neubauten, die ab 2022 entstehen und um intensivere Dachsanierungen bei bereits bestehenden Bauten ab 2023. Hierfür wurde der Entwurf „Klimaschutz Sofortprogramm“ erstellt, der vom Kabinett am 23. Juni 2021 verabschiedet wurde. Ursprünglich sollte es erst für 2023 gelten, doch der Bundesregierung bzw. dem Finanzministerium geht es nicht schnell genug. Nun möchten sie mit dem Programm schon im nächsten Jahr beginnen.
Ein unter anderem wichtiger Inhalt des Entwurfs ist die höhere Energieeffizienz von Gebäuden. Das bedeutet, dass Neubauten ab 2023 einen EH55 erfüllen sollen und ab 2025 nur noch EH40 Standard gelten soll. Der EH Wert steht für den Energieverbrauch eines Hauses - je niedriger der Wert, desto geringer ist der Verbrauch. Laut der Deutschen Presse-Agentur (dpa) ist man aber noch in Abstimmung zu den Details des Programms und welche der Maßnahmen wie in Kraft treten sollen. Ob das noch in dieser Legislaturperiode passiert ist bisher unklar.
Wer sich gerade Gedanken darüber macht eine PV-Anlage auf sein bestehendes Dach zu installieren, kann das weiterhin freiwillig tun. Die Gesetzesentwürfe - werden sie genauso verabschiedet wie angekündigt - würden dich dann betreffen, wenn du gerade dabei bist dir ein Eigenheim zu bauen oder eine alte Scheune zu kaufen, bei der das Dach komplett saniert werden müsste. Deshalb sollte der Gesetzesentwurf sicherstellen, dass die Neuerungen für private Eigenheimbesitzer finanzierbar bleiben und die Mehrkosten eine Finanzierung nicht gefährden können. Wenn du also gerade in der Planung bist, dann warte am besten noch kurz und schaue was genau und in welchem Umfang verabschiedet wird.
Hamburg hat Ende 2020 nicht nur einen Klimaplan, sondern vor allem ein Klimaschutzgesetz beschlossen. Ab 2023 sind dann PV-Anlagen auf den Hamburger Neubauten Standard. Desweiteren gehören für die zukünftige Planung PV-Anlagen wie selbstverständlich dazu.
Ab 2025 werden sanierungsbedürftige Dächer von Bestandsbauten ebenfalls mit PV-Anlagen ausgestattet. Neben den anderen 400 Einzelmaßnahmen wird Hamburg dank der Solarpflicht vermutlich bis 2050 klimaneutral werden.
Am 23. Juni 2021 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eine Pressemitteilung veröffentlicht. Damit ist bekannt gegeben worden, dass das „8 Milliarden-Sofortprogramm 2022“, ein Update aus dem Klimaschutz-Sofortprogramm, 2022 in Kraft tritt.
Das Bundeskabinett hat den Entwurf für den Bundeshaushalt 2022 verabschiedet. In den kommenden Jahren sollen die 8 Milliarden Euro das Klimaschutz-Sofortprogramm zusätzlich unterstützen und die Entwicklung und Forschung von sauberen Technologien fördern und voranbringen. Im Vordergrund stehen hierbei die Industrie - das Investitionsprogramm Stahlindustrie -, die Energiewirtschaft im Hinblick auf die weitere Forschung und Entwicklung moderner Energietechnologien, und die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG).
Interessant ist hier, dass durch die Neuerungen der BEG eine zusätzliche Förderung für Photovoltaik-Anlagen möglich gemacht wird. Wenn du also dein bestehendes Gebäude energieeffizient sanieren möchtest und dabei die Vorgaben der Effizienz-Hausklasse EE von mindestens 55 % erfüllst, bekommst du die PV-Anlage fast geschenkt. Dies ist seit dem 1. Juli 2021 möglich. Allerdings bekommst du dann keine Vergütung für den eingespeisten Solarstrom.
Verfasst von: Benjamin Hunold am 5. Juli 2021